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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

1. Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)

1.1. Folgenden Begriffsbestimmungen werden für unsere AGB festgelegt:

  • Anzahlung: der in den Zahlungsmodalitäten als Anzahlung benannte Betrag.
  • Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB): welche das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und WILD YAK EXPEDITIONS regelt, in Bezug auf die Reisearrangements, die unter der Leitung von WILD YAK EXPEDITIONS organisiert werden oder anderer Leistungen, die von WILD YAK EXPEDITIONS erbracht werden.
  • Abreisedatum: das Datum, das von uns als Beginn der REISE festgelegt wird.
  • Bestimmungen: die in unseren AGB genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Notfall Formular: unser spezifisches Formular für Expeditionen/Trekking durch das Sie die Maßnahmen akzeptieren, die von WILD YAK EXPEDITIONS im Notfall getroffen werden.
  • Anmeldeformular: unser Standardformular, auf dem Sie die REISE angeben, die Sie mit WILD YAK EXPEDITIONS unternehmen wollen.
  • Medizinisches Formular: unser Formular, auf dem Sie Ihren gegenwärtigen Gesundheitszustand und alle relevante medizinische Informationen zu Ihrer Person eintragen, über die WILD YAK EXPEDITIONS in Kenntnis gesetzt werden muss.
  • Wir/uns(er,e): WILD YAK GmbH, Schweizerisches Unternehmen mit Sitz in 1891 Vérossaz, Wallis, Schweiz.
  • Schriftlich: schließt Faxe und E-Mails ein.
  • Preis/Reisepreis: der von uns mitgeteilte Preis der REISE.
  • Zahlungsmodalitäten: Zahlungsbedingungen, die im Programm der REISE Ihrer Wahl angegeben sind.
  • Sherpa: wird für Sirdar und Expedition sherpas verwendet.
  • Sirdar: Leiter der Expedition sherpas.
  • Dritte: Person, an die Sie eine bei WILD YAK EXPEDITIONS gebuchte REISE abtreten.
  • Sie/Ihr: Kunde oder Teilnehmer einer von WILD YAK EXPEDITIONS organisierten REISE (bezieht sich auf Männer und Frauen gleichermaßen).
  • REISE: bei WILD YAK EXPEDITIONS gebuchte Expedition, Gipfeltrekking, Trekking, Luxusreise, Kulturreise.
  • WILD YAK EXPEDITIONS: nachstehend „WYE“ genannt.

2. VERTAG

2.1. Um an einer unserer Reisen teilzunehmen, sind Sie verpflichtet, das Anmeldeformular, das medizinische Formular und das Notfall Formular (für Expeditionen und Trekkings) auszufüllen und uns zu übergeben. Durch die Übergabe dieser Unterlagen, gehen Sie einen Vertrag gemäß den hier genannten Bedingungen mit WYE ein. Der Vertrag ist gültig sobald Ihre schriftliche Anmeldung ohne Vorbehalt von WYE akzeptiert wurde. Wir behalten uns das Recht vor, nach eigenem Ermessen über die Annahme oder Ablehnung einer jeden Anmeldung zu entscheiden.

2.2. Für den Fall, dass die Bestimmungen im Anmeldeformular von denen in den AGB abweichen, gelten die AGB.

2.3. Personen unter 18 Jahren müssen eine ausdrückliche Genehmigung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters vorlegen. Die Genehmigung muss Kontaktdaten, wie Name, Anschrift und Telefonnummer enthalten. WYE behält sich das Recht vor, mit den Eltern oder gesetzlichen Vertretern direkt Kontakt aufzunehmen.

3. ZAHLUNGS- UND PREIS MODALITÄTEN

3.1. Der Reisepreis inklusive MwSt. ist in jedem Reiseprogramm angegeben. Sofern nicht anders erwähnt, ist der Preis in Schweizer Franken (CHF) oder in US Dollar (USD) angegeben und gilt für eine einzelne Person im Doppelzimmer. Jegliche Extrakosten, die durch die Reservierung eines Einzelzimmers oder eine andere spezifische Anfrage entstehen und die nicht im Reisepreis inbegriffen sind, gehen zu Ihren Lasten.

3.2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Begleichung des Preises folgendermaßen:

i) Nach Absenden des Anmeldeformulars wird eine Anzahlung von 25% (fünfundzwanzig Prozent) des Gesamtbetrags der Reise fällig und ist in der vorgegebenen Frist zu begleichen.

ii) Der Restbetrag des Reisepreises muss bis zur zweiten, von WYE ausdrücklich genannten Frist, beglichen werden.

iii) Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der Gesamtbetrag ab dem Zeitpunkt der Reservierung fällig.

3.3. Sollten die unter i), ii) und iii) erwähnten Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, behalten wir uns das Recht vor, nach unserem Ermessen zu entscheiden und die betreffende REISE zu stornieren, sowie Stornogebühren gemäß Ziffer 5 der vorliegenden Bestimmungen zu berechnen.

3.4. Alle Kosten, die durch Überweisungen an WYE entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Sollten Sie versäumen, diese Kosten zu begleichen, behalten wir uns das Recht vor, sie Ihnen umgehend und separat zum Reisepreis in Rechnung zu stellen.

3.5. Beteiligung an Reservierungs- und Beratungskosten: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass WYE zusätzlich zu den im Reiseprogramm genannten Kosten, Gebühren für Reservierung und Beratung erhaben kann.

4. PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN

4.1 Nach Abschluss des Vertrages kann es zu Preiserhöhungen oder Änderungen der Preise und/oder des Programms kommen, z. Bsp.:

i) falls die Teilnehmeranzahl geringer ist, als die im Programm angegebene Mindestanzahl.

ii) bei nachträglichen Preisänderungen durch Transportunternehmen (Schwankungen von Treibstoffpreisen inbegriffen).

iii) bei Einführung oder Erhöhung von Steuern und offiziellen Abgaben

iv) bei Wechselkursveränderungen

v) bei Preiserhöhungen infolge amtlicher Maßnahmen (MwSt., staatliche Gebühren usw.)

vi) bei allen Fällen von höherer Gewalt, wie z. Bsp. Wetter- oder Klimaproblemen, Naturkatastrophen (z. Bsp. falls eine Expedition/ein Trekking durch außergewöhnlichen Schneefall nicht zu Ende geführt werden kann, usw.) oder aus politischen Gründen, wie Streiks, Demonstrationen, Krieg usw.

Keinesfalls kann WYE in oben genannten Situationen zur Verantwortung gezogen und Rückerstattung gefordert werden. Wir sind bestrebt, im Rahmen der Möglichkeiten eine passende Alternative zu finden. Sofern die Kosten der alternativ vorgeschlagenen REISE die der geplanten überschreiten, können Ihnen die Extrakosten in Rechnung gestellt werden.

4.2 Sollte Sie fünf Tage nach Erhalt der Mitteilung über die Preis-, Programm- oder Dienstleistungsänderung gemäß Ziffer 4.1 der hier vorliegenden Bestimmungen keinen Einspruch einlegen, gehen wir davon aus, dass Sie die Änderung akzeptieren. Sollten Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sein, können Sie a) den Vertrag innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kündigen, b) uns innerhalb der gleichen Frist (siehe a) mitteilen, dass Sie an einer von uns angebotenen, gleichwertigen Reisen teilnehmen wollen. WYE wird sich bemühen, Ihnen einen Reisevorschlag zu unterbreiten, der Ihren zusagt. Falls die Ersatzreise günstiger ist, wird Ihnen die Preisdifferenz erstattet. Falls sie teurer ist, wird Ihnen nur die Hälfte der Preisdifferenz berechnet.

4.3 Sollte ein Teilnehmer während der Expedition mit der Art und Weiser der Ausführung der Expedition nicht einverstanden sein und wünscht, sie alleine fortzusetzen, ist er verpflichtet eine ausdrückliche Verzichtserklärung zu unterschreiben. In diesem Fall lehnt WYE jegliche Verantwortung ab.

5. Storno- und Änderungsbedingungen

5.1. Im Falle eines Stornierungs- oder Änderungswunsches einer bereits gebuchten REISE, muss uns die Anfrage schriftlich und innerhalb kürzester Zeit mitgeteilt werden. Das Datum, an dem WYE Ihr Schreiben erhält gilt als Berechnungsgrundlage für eine evtl. Rückerstattung des bereits beglichenen Reisepreises. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nachfolgende Werktag als Berechnungsgrundlage. Bei Stornierungen und Änderungen Ihrerseits gelten folgende Grundsätze:

i) Basisgebühren
Bei Stornierung, Abänderung oder Übertragung einer bei WYE getätigten Reservierung, werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von CHF 300,- (dreihundert) pro Person, max. CHF 800,- (achthundert), erhoben.

ii) Prozentuale Gebühren

Zusätzlich zu den oben erwähnten Bearbeitungsgebühren, werden prozentual zum gesamten Reisepreis Storno- oder Änderungsgebühren erhoben, mindestens aber CHF 300,- (dreihundert) (siehe Ziffer 5.1 i).

Die prozentuale Gebühr wird wie folgt berechnet:

  • 89-60 Tage vor der Abreise: 20% (zwanzig Prozent) des kompletten Reisepreises
  • 59-30 Tage vor der Abreise: 40% (vierzig Prozent) des kompletten Reisepreises
  • 29-16 Tage vor der Abreise: 60% (sechzig Prozent) des kompletten Reisepreises
  • Ab 15 Tage vor dem Abflug: 100% (hundert Prozent) des kompletten Reisepreises.

In folgenden Fällen besteht kein Recht auf Erstattung:

  1. beim Verpassen des Fluges durch Zuspätkommen, bei Nichterscheinen zum Zeitpunkt der Abreise, bei Vorlage nicht konformer Reisedokumente.
  2. bei Unterbrechung der Reise oder vorzeitiger Rückreise auf Wunsch des Teilnehmers.

5.2. Wenn Sie aus welchem Grund auch immer die Vertragsbeziehung frühzeitige beenden oder die vorgesehenen Dienstleistungen während der Reise verändern (z. Bsp. wenn Sie aus Gründen der persönlichen Akklimatisation auf einen niedrigere Höhenlage zurückkehren, o. ä.), tragen Sie allein die daraus entstehenden Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Transportkosten usw. und WYE nimmt keinerlei Erstattung vor. Sollte ein Notfall eintreten (z. Bsp. Krankheit, Unfall, schwerwiegende Krankheit oder Tod eines Angehörigen) oder Sie eine Rückreise wünschen, werden wir Ihnen im Rahmen des Möglichen bei der logistischen Organisation behilflich sein. Bei einer REISE mit WYE ist das Abschließen einer Reiserücktritt Versicherung, die Storno Kosten aufgrund außergewöhnlicher Umstände abdeckt, verpflichtend.

5.3. Veräußerung an Dritte,

Falls Sie gezwungen sind, auf Ihre Reise zu verzichten, haben Sie die Möglichkeit Ihre Buchung an eine dritte Person zu veräußern. Diese Person muss die festgelegten Vertragskonditionen unter Ziffer 4 akzeptieren und muss des Weiteren die besonderen Anforderungen für eine REISE dieser Art erfüllen (Gesundheitszustand etc.). Sollte gegen die dritte Person eine gesetzliche oder behördliche Anordnung vorliegen, ist ihre Teilnahme an der REISE ausgeschlossen. Bei manchen Reisen ist es wegen den außergewöhnlichen Transportbedingungen nicht möglich, die Reservierung zu ändern oder gegebenenfalls nur bis zu einem bestimmten Datum. Im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten (sofern die verbleibende Frist eine Erlaubnisbeantragung und die Ausstellung neuer Papiere zulässt), wird die Übertragung an eine dritte Person vorgenommen und ist gültig, sobald dies schriftlich von uns bestätigt wurde. Die Bearbeitungsgebühren (vgl. Ziff. 5.1 i) und andere eventuelle Gebühren müssen von Ihnen und der dritten Person entrichtet werden. D. h., wenn eine dritte Person den Vertrag unterzeichnet, haften Sie gemeinsam für die Begleichung der gesamten Reisekosten. Wenn Sie die dritte Person zu spät bestimmen oder wenn sie die Voraussetzungen zur Teilnahme an der Reise nicht erfüllt (gesetzliche oder behördliche Anordnung usw.), wird Ihr Fernbleiben von der Reise als offizielle Stornierung betrachtet.

5.4 Stornierung vor Reisebeginn durch WYE

Falls eine Reise seitens WYE vor Antritt der Reise storniert wird, wird Ihnen der gesamte, bereits bezahlte Betrag erstattet.

5.5. Falls eine Expedition früher als geplant beendet werden muss – wegen Naturgefahren, Unfällen, außergewöhnlichen Umständen oder Wetterbedingungen – tragen Sie selbst alle mit dem Reiseabbruch verbundenen Kosten, wie z. Bsp. für die Zusatzübernachtungen in Katmandu.

6. Haftung

6.1. Wir planen unsere Reisen sorgfältig und gewissenhaft.

6.2. Bei der Abgabe des Anmeldeformulars erkennen Sie an, dass die Teilnahme an einer REISE Gefahren birgt, wie z. Bsp. Höhenkrankheit, Ernährungsprobleme, Erfrierung oder sogar Tod. Sie verzichten folglich darauf, uns, unsere Mitarbeiter, Führer oder Dienstleister bezüglich der vorausgegangenen Punkte zu verklagen.

6.3. Haftungsausschluss
WYE übernimmt keine Verantwortung, wenn eine unvollständige Durchführung des Vertrages folgenden Ursachen zuzuschreiben ist:

  • Versäumnisse Ihrerseits vor/während der Reise;
  • die im Vertrag vorgesehene Dienstleistung wurde von einem außenstehenden Dritten erbracht und beinhaltet unvorhersehbare/unüberwindliche Mängel
  • Höhere Gewalt oder Ereignisse, die WYE nicht vorsehen bzw. gegen die sie nichts unternehmen konnte. In diesen Fällen ist WYE von jeglicher Verpflichtung auf Schadensersatz befreit.

6.4. WYE haftet für Personenschäden, Unfall, Krankheit, die aufgrund fehlender oder mangelhafter Vertragserfüllung entstehen, sofern die Schäden aufgrund fehlerhaften Handelns durch WYE oder seine Dienstleister entstanden sind.
Vorbehalten bleiben Bestimmungen internationaler Konventionen, die bei fehlender oder mangelhafter Vertragserfüllung Entschädigungsbeschränkungen vorsehen.

6.5. Sie sind jederzeit für Ihre Ausrüstung verantwortlich. Dies gilt ebenfalls für Material, das Sie bei WYE ausgeliehen haben. Wir schließen folglich jegliche Haftung für Schäden oder Verluste aus, außer in Schadensfällen, in denen das Material unserer Obhut und Kontrolle unterlag.

6.6. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Abfälle aus dem Höhenlagern zum Basislager der Expedition zurückzubringen und bei einem Trekking die Wege sauber zu halten.

6.7. Mögliche Programmoptionen während der REISE

Abgesehen vom vereinbarten Reiseprogramm mit WYE, gibt es manchmal die Möglichkeit, an Sonderexkursionen, -aktivitäten, usw. teilzunehmen, was zusätzliche Kosten verursachen kann. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass diese Aktivitäten ein gewisses Risiko bergen. Bei einer Teilnahme tragen Sie selbst vollste Verantwortung. Des Weiteren gelten die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht für Aktivitäten/Exkursionen o. ä., die von externe Dienstleister organisiert werden, die als Vermittler für WYE agieren. In solchen Fällen können Sie sich nicht auf die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stützen.

6.8. Sollte ein Dokument nicht erhältlich sein oder zu spät erhalten werden, was dazu führt, dass Sie auf die REISE verzichten müssen, treten die Stornoklauseln (Ziff. 5) in Kraft.

7. Versicherung

7.1 Der Abschluss einer Reise- und einer Reiserücktritt Versicherung ist für jeden Teilnehmer verpflichtend. Mit der Übertragung des Anmeldeschreibens, bestätigen Sie, die nötigen Schritte bei Ihrer Versicherung unternommen zu haben, um gegen alle Risiken und Gefahren der REISE, die sie unter der Leitung von WYE machen werden, abgesichert zu sein, insbesondere für Fälle von Krankheit, Unfall, Rettungsaktionen, Rückbeförderung, Diebstahl und Stornierungsgebühren.

8. VISA / REISEPASS

8.1 Durch Ihre Anmeldung akzeptieren Sie die Zollformalitäten und bestätigen, im Besitz eines gültigen Reisepasses zu sein und diesen, falls erforderlich, vorweisen zu können.

8.2 Sie sind persönlich für die Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Reisedokumente, sowie die Beantragung des/der Visa(s) verantwortlich, sofern nichts Gegenteiliges im Reiseprogramm angegeben ist.

8.3 Sie sind persönlich für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Einreise, Gesundheit und Währung verantwortlich.

9. Gesundheit

9.1 Wir behalten uns das Recht vor, einen medizinischen Gesundheitstest anzufordern, bei dem Ihr Arzt das medizinische Formular ausfüllt und bestätigt, dass Sie sich in guter gesundheitlicher Verfassung befinden, um an einer unserer Expeditionen bzw. einem unserer Trekkings teilzunehmen.

9.2 Eine ausgezeichnete körperliche Verfassung ist für die Sicherheit der Teilnehmer und den Erfolg der Expedition / des Trekkings absolut notwendig. Wir gehen davon aus, dass Sie sich einer angemessenen Vorbereitung unterzogen haben, um an einer von WYE organisierten Expedition oder einem Trekking teilzunehmen. Teilnehmer, die nicht über das im Programm ausgewiesene Niveau verfügen und aus diesem Grund Zusatzkosten verursachen, tragen diese selbst.

9.3 Die Nahrung, die während der REISE serviert wird, ist für alle Teilnehmer gleich, außer es liegen medizinische Gründe oder Vegetarismus vor. Es ist nicht möglich, ein individuell angepasstes Menü bei unserem Küchenteam zu bestellen.

10. Sauerstoff

10.1 Bei der Besteigung der hohen Gipfel und Trekkings über 3500m, ist Sauerstoff nur für Notfälle vorgesehen und Bestand der kollektiven Apotheke. Sollte ein Teilnehmer aus einem anderen Grund als einen Notfall Sauerstoff wünschen, trägt er die dadurch entstehenden Kosten selbst.

10.2 Bei der Besteigung eines Gipfels von 8000m sind keine persönlichen Sauerstoffflaschen vorgesehen. Eine Besteigung mit Sauerstoffflaschen verursacht wegen des logistischen Aufwands automatisch Zusatzkosten. Zudem müsste der Sie begleitende Höhensherpa ebenfalls mit einer Sauerstoffflasche ausgerüstet werden.

11. Personal

11.1 Zur Betreuung der Teilnehmer an einer Expedition steht grundsätzlich folgendes Personal zur Verfügung: Sirdar, Expeditionssherpa(s), Koch mit Gehilfen. Möchte ein Teilnehmer einen Expedition sherpa persönlich zugewiesen bekommen, gehen die dadurch entstandenen Kosten wie, Gehalt, Versicherung, Unterkunft, Verpflegung, Transport, Ausrüstung und der Gipfelbonus für Höhensherpas zu Lasten des Kunden.

11.2 Das Team wird individuell für jeder REISE zusammengestellt.

11.3 Bei Expeditionen mit Höhencamps, tragen die Sherpas ab dem Basiscamp das Gemeinschaftsmaterial wie, Zelte, Isomatten, Rechauds mit 6 Gasflaschen sowie Absicherungsmaterial für gewisse Bergabschnitte. Von diesem Zeitpunkt an, muss jeder Teilnehmer sein Material selbst tragen. Dazu gehören: Schlafsack, Höhenmatten, technische Bergausrüstung und Nahrung. Sofern die Umstände es zulassen, können die Höhensherpas, im Rahmen des Möglichen und durch finanzielle Gegenleistung, den Teilnehmern helfen, einen Teil ihres Materials zu tragen. Bei den Expeditionen auf den Cho Oyu und den Muztagh Ata, haben Sie gegen einen Aufpreis die Möglichkeit, einen Trage Service bis zum Camp 1 zu mieten.

11.4 Im Rahmen des Möglichen und gegen einen Aufpreis, haben Sie die Option, einen Teil Ihrer Wäsche vom Küchenteam waschen zu lassen. Der Betrag wird dem Küchenteam überwiesen. Um Ihre Wäsche selbst zu waschen, steht Ihnen kostenlos heißes Wasser zur Verfügung,

11.5 Für die REISEN, bei denen ein Küchenteam vorgesehen ist, werden allen Teilnehmern die gleichen Speisen (Ausnahme siehe Ziff. 9.3) zu den von den Reiseführern angegebenen Uhrzeiten serviert

12. Telefon/INTERNET

12.1. Für die Nutzung des Satellitentelefons für persönliche Anrufe, sowie Internetzugang während der REISE, sofern wir dieses Kommunikationsmittel zur Verfügung stellen, tragen Sie selbst die Kosten gemäß den von WYE angegebenen Tarifen.

13. Verschiedenes

13.1 Sie werden aufgefordert, sich jederzeit den Richtlinien, Verfahren und Anweisungen von WYE und seinem Team zu fügen. Eine gute, harmonische Stimmung macht jede REISE für alle Beteiligten leichter und angenehmer.

13.2 Vor der Teilnahme einer Expedition / einem Trekking unter der Leitung von WYE, muss uns jeder Teilnehmer unbedingt das Notfall Formular ausgefüllt und unterschrieben übergeben, in dem er bestätigt, die Kosten für eine eventuelle Rettungsaktion zu übernehmen, die WYE in seinem Namen in die Wege leiten würde.

13.3 Bei Abweichungen zwischen der französischen, englischen oder deutschen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gilt die französische.

14. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND

14.1 Auf die vorliegenden Bestimmungen ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar.

14.2 Beide Vertragsparteien erkennen die ausschließliche Zuständigkeit schweizerischer Gerichte an.

14.3 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzen alle früheren Bestimmungen.

Copyright WILD YAK EXPEDITIONS, 2020

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