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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von WILD YAK EXPEDITIONS

Artikel 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1. Definitionen:

Anzahlung: Betrag, den der Kunde bei der Buchung zur Bestätigung seiner Teilnahme leistet.

Kunde: jede Person, die eine Reise bei WILD YAK EXPEDITIONS gebucht hat (Männer und Frauen).

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“): Gesamtheit der Bestimmungen, die das Vertragsverhältnis zwischen WILD YAK EXPEDITIONS und seinen Kunden regeln.

Abreisedatum: Datum des Beginns der im Vertrag angegebenen Expedition oder Reise.

Notfallformular: Das spezielle Formular von WILD YAK EXPEDITIONS für Expeditionen/Trekkingtouren, mit dem Sie die Modalitäten für die von WILD YAK EXPEDITIONS im Notfall zu ergreifenden Maßnahmen bestätigen.

Anmeldeformular: Das Standardformular, in dem Sie die Reise angeben, für die Sie sich bei WILD YAK EXPEDITIONS entschieden haben.

Medizinisches Formular: Das medizinische Formular, in dem Sie Ihren aktuellen Gesundheitszustand und die für WILD YAK EXPEDITIONS relevanten medizinischen Informationen zu Ihrer Person angeben.

Leiter: Der Gruppenleiter, Expeditionsleiter, von WILD YAK EXPEDITIONS als solcher benannte Leiter.

Wir/uns/unser: WILD YAK EXPEDITIONS.

Schriftlich: Einschließlich Briefe, E-Mails und Faxe.

Preis: Der Preis für die Dienstleistung von WILD YAK EXPEDITIONS.

Vorliegende Bestimmungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsmodalitäten: die in dem von Ihnen gewählten Programm angegebenen Zahlungsmodalitäten

Sherpa: wird für Sirdar und Expeditionssherpa verwendet

Sirdar: Leiter der Expeditionssherpas, Leiter

Dritte Person: die Person, an die Sie Ihre bei WILD YAK EXPEDITIONS vorgenommene Buchung übertragen

Sie/Ihr: Der Kunde oder Teilnehmer einer Reise mit WILD YAK EXPEDITIONS (unabhängig vom Geschlecht)

Reise: Die Expedition, der Gipfel, das Trekking, die Luxus- und/oder Kulturreise, das Erlebnis oder jede andere von WILD YAK EXPEDITIONS angebotene Leistung, für die Sie sich bei WILD YAK EXPEDITIONS angemeldet haben

WILD YAK EXPEDITIONS (im Folgenden: WYE): WILD YAK Sàrl mit Sitz in 1926 Fully, Wallis – Schweiz

1.2. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle vertraglichen Beziehungen zwischen WYE und seinen Kunden für die von WYE angebotenen Dienstleistungen. Bei Abweichungen von Informationen sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.

Artikel 2 – Vertragsabschluss

2.1. Anmeldung

Um an einer Reise von WYE teilzunehmen, muss der Kunde das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular beim WYE-Büro einreichen. Mit der Einreichung Ihrer Anmeldung gehen Sie eine vertragliche Beziehung mit WYE ein, die mit der schriftlichen Bestätigung durch WYE wirksam wird. Die Anmeldung ist rechtsverbindlich.

Der Kunde erklärt, dass er die Teilnahmebedingungen erfüllt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. WYE behält sich das Recht vor, jede Anmeldung nach eigenem Ermessen ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen.

Für alle Expeditionen und Trekkingtouren muss der Kunde eine Risikoübernahmeerklärung sowie ein medizinisches Formular ausfüllen und unterschreiben, die integraler Bestandteil des Vertrags sind.

Bei Abweichungen von den Bestimmungen auf dem Anmeldeformular gelten die vorliegenden Bestimmungen.

2.2. Minderjährige

Personen unter 18 Jahren müssen uns eine ausdrückliche Genehmigung der Eltern/des gesetzlichen Vertreters mit Angabe ihrer Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummern und E-Mail-Adressen) vorlegen. WYE behält sich das Recht vor, direkt mit den Eltern/dem gesetzlichen Vertreter Kontakt aufzunehmen.

Artikel 3 – Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Reisepreis

Der Reisepreis ist in jedem Programm oder in jedem anderen von WYE für die betreffende Reise übermittelten Dokument angegeben. Sofern nicht anders angegeben, versteht sich der Preis pro Person im Doppelzimmer für die angegebene Teilnehmerzahl oder als Pauschalpreis (Gesamtpreis) in Schweizer Franken (CHF). Zusätzliche Kosten für die Buchung eines Einzelzimmers oder für andere Sonderwünsche, die nicht im Reisepreis enthalten sind, gehen zu Ihren Lasten.

3.2. Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders angegeben, ist der Preis gemäß dem folgenden Zahlungsverfahren zu entrichten:

i) Vorbehaltlich der Einsendung Ihres Anmeldeformulars ist innerhalb der vorgeschriebenen Frist eine Anzahlung in Höhe von 25 % (fünfundzwanzig Prozent) des Gesamtpreises der Reise zu leisten.

ii) Der Restbetrag des Reisepreises ist innerhalb der von WYE ausdrücklich genannten zweiten Frist zu entrichten. Der Restbetrag oder der Gesamtbetrag (sofern keine Anzahlung in Rechnung gestellt wurde) ist fällig, sobald feststeht, dass die gebuchte Reise definitiv stattfindet. Zusätzlich zum Reisepreis werden zusätzliche Leistungen, die nicht im Basisangebot enthalten sind, in Rechnung gestellt, sofern der Kunde diese bestellt hat. Dies sind beispielsweise Einzelzimmer, Flüge in der Business Class, Sauerstoffflaschen, zusätzliche Sherpas usw. Sofern nicht anders angegeben, ist der Restbetrag oder der Gesamtbetrag (sofern keine Anzahlung geleistet wurde) spätestens 60 (sechzig) Tage vor Reiseantritt zu zahlen.

iii) Bei Buchungen weniger als 30 (dreißig) Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort bei der Buchung zu zahlen.

Der Rechnungsbetrag ist zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu begleichen. Es gilt das auf der Rechnung angegebene Zahlungsdatum.

3.3. Bankgebühren

Alle Kosten, die durch eine Banktransaktion zugunsten von WYE entstehen, gehen zu Ihren Lasten. Bei Nichtzahlung der oben genannten Kosten werden Ihnen diese in einer separaten Mitteilung mitgeteilt und sind nach Erhalt zu begleichen.

3.4. Beteiligung an den Kosten Ihrer Buchung für Beratung und Reservierung

Wir weisen Sie darauf hin, dass WYE zusätzlich zu den in unseren Programmen angegebenen Preisen eine Beteiligung an den Kosten für Beratung und Reservierung erheben kann.

3.5. Nichtzahlung

Bei Nichtzahlung der unter i), ii) und iii) genannten Beträge innerhalb der angegebenen Fristen gilt dies als Stornierung gemäß Artikel 5 der vorliegenden Bestimmungen.

Artikel 4 – Änderung des Preises und/oder des Programms

4.1. Die Preise können nach Vertragsabschluss erhöht werden, insbesondere in den folgenden Fällen:

i) bei einer Gruppe mit weniger Teilnehmern als der im Programm angegebenen Mindestteilnehmerzahl (siehe Artikel 5.5 unten);

ii) bei einer späteren Änderung der Transportkosten durch die Fluggesellschaften oder in Bezug auf andere Transportmittel;

iii) bei Wechselkursschwankungen

iv) bei Preiserhöhungen infolge der Einführung oder Erhöhung behördlicher Maßnahmen (Mehrwertsteuer, Steuern, staatliche Abgaben usw.).

Wenn sich die Kosten für die in der Reise enthaltenen Leistungen erhöhen, kann dies an den Kunden weitergegeben werden und der Reisepreis erhöht sich entsprechend. WYE haftet in den oben genannten Fällen in keinem Fall. Wenn die Erhöhung mehr als 10 % beträgt, können Sie die in Artikel 4.2 dieser Bestimmungen festgelegten Rechte ausüben.

4.2. Änderungen des Reiseprogramms bleiben vorbehalten.

Es besteht kein Anspruch auf das Erreichen eines Gipfels oder eines geplanten Reiseziels. WYE kann diesbezüglich selbstverständlich keine Garantie übernehmen.

Wenn Änderungen des Programms oder bestimmter vereinbarter Leistungen einen wesentlichen Bestandteil erheblich verändern oder wenn die Preiserhöhung 10 % übersteigt, hat der Kunde folgende Rechte:

a) Sie können die Vertragsänderung akzeptieren;

b) Sie können den Vertrag innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich kündigen, und der bereits gezahlte Reisepreis wird Ihnen zurückerstattet;

c) Sie können uns innerhalb von 5 (fünf) Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung mitteilen, dass Sie an einer unserer angebotenen Ersatzreisen gleicher Qualität teilnehmen möchten. WYE wird sich bemühen, Ihnen eine für Sie passende Ersatzreise anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz erstattet. Ist sie teurer, ist nur der ursprünglich vereinbarte Preis zu zahlen.

Wenn wir keine Rückmeldung von Ihnen gemäß den vorstehenden Absätzen b) und c) erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie die Preiserhöhung, die Änderung des Programms oder die Änderung bestimmter vereinbarter Leistungen akzeptieren.

Artikel 5 – Stornierungsbedingungen

5.1. Stornierung oder Änderung durch den Kunden

Im Falle einer Stornierung einer Reise mit WYE durch den Kunden oder einer Änderung der gebuchten Reise durch Sie müssen Sie uns Ihre Entscheidung so schnell wie möglich schriftlich mitteilen. Das Datum des Eingangs Ihrer Entscheidung bei WYE ist maßgeblich für die Berechnung einer eventuellen Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises. Für Samstage, Sonntage und Feiertage gilt der darauf folgende Werktag. Bei einer Stornierung Ihrerseits gelten die folgenden Grundsätze:

i) Verwaltungsgebühren

Bei einer Änderung (Daten, Teilnehmer usw.) oder einer Übertragung Ihrer Buchung bei WYE behält sich WYE das Recht vor, eine Verwaltungsgebühr von CHF 200 pro Person zu berechnen.

ii) Stornierungsgebühren

Bei einer Stornierung durch den Kunden müssen Sie den folgenden Anteil der von WYE in Rechnung gestellten Gesamtreisekosten bezahlen:

  • Bis zu 92 Tage vor Reiseantritt: 10 % (zehn Prozent)
  • Bis zu 61 Tage vor Reiseantritt: 25 % (fünfundzwanzig Prozent)
  • Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 80 % (achtzig Prozent)
  • Bis 21 Tage vor Reiseantritt: 90 % (neunzig Prozent)
  • Weniger als 20 Tage vor Reiseantritt: 100 % (hundert Prozent) des Gesamtpreises

Diese Bedingungen gelten auch bei Änderungen.

Zusätzlich zu den in diesen Bestimmungen ausdrücklich genannten Fällen besteht in folgenden Fällen kein Anspruch auf Rückerstattung:

i) verspätete Ankunft zum Abflug, Nichterscheinen zum Reiseantritt oder Erscheinen mit nicht konformen Reisedokumenten;

ii) Unterbrechung oder vorzeitige Rückkehr eines Teilnehmers.

5.2. Stornierung oder Änderung der Leistungen durch den Kunden während der Reise

Wenn Sie aus irgendeinem Grund das Vertragsverhältnis vorzeitig beenden oder die von WYE während der Reise vorgesehenen Leistungen ändern (z. B. durch den Umzug in eine niedrigere Höhenlage zur persönlichen Akklimatisierung oder aus anderen Gründen), gehen die daraus resultierenden Kosten, insbesondere für Unterkunft, Verpflegung, Transport und Sonstiges, vollständig zu Ihren Lasten und es erfolgt keine Rückerstattung durch WYE. Soweit möglich, unterstützen wir Sie bei der Logistik oder anderen Anpassungen für Ihre Rückreise.

5.3. Stornierung durch WYE aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat

WYE ist berechtigt, die Reise zu stornieren, wenn Sie durch Ihre Handlungen oder Unterlassungen einen triftigen Grund dafür liefern. In diesem Fall werden Sie so schnell wie möglich informiert. WYE erstattet Ihnen in diesem Fall den bereits bezahlten Reisepreis, mit Ausnahme der WYE bereits entstandenen Kosten. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

Die Stornierungskosten gemäß Artikel 5.1 dieser Bestimmungen und weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

5.4. Mindestteilnehmerzahl

Wird die im Programm angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, steht es WYE frei, die Reise zu stornieren oder mit einer reduzierten Teilnehmerzahl durchzuführen. Die Stornierung wird dem Kunden spätestens 21 Tage vor dem geplanten Abreisedatum mitgeteilt. Der Kunde erhält dann eine vollständige Rückerstattung. Weitere Ansprüche gegen WYE sind ausgeschlossen. Wird die Reise mit einer reduzierten Teilnehmerzahl durchgeführt, sind mit zusätzlichen Kosten zu rechnen, die von den verbleibenden Teilnehmern zu tragen sind.

5.5. Höhere Gewalt oder sonstige Unmöglichkeit der Durchführung

WYE kann gezwungen sein, eine Reise insbesondere aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, soziale Unruhen, politische Instabilität usw.), behördlicher Anordnungen oder Streiks zu stornieren. In diesem Fall informiert WYE Sie so schnell wie möglich. Wird die Reise storniert, bemüht sich WYE, Ihnen eine Ersatzreise von gleicher Qualität anzubieten. Wenn Sie an der Ersatzreise teilnehmen, wird der bereits bezahlte Preis auf den Preis der Ersatzreise angerechnet und eine eventuelle Preisdifferenz wird Ihnen nach Abzug der bereits für die ursprüngliche Reise entstandenen Kosten (wie insbesondere Genehmigungen, Flugtickets, Anzahlungen an das Hotel, Transport, Verpflegung usw.) erstattet. Wenn Sie die Ersatzreise nicht antreten, erstattet WYE Ihnen den gezahlten Betrag nach Abzug der bereits entstandenen Kosten (wie insbesondere Genehmigungen, Flugtickets, Anzahlungen an das Hotel, Transport, Verpflegung usw.). Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5.6. Stornierung der Reise durch WYE aus anderen Gründen

WYE ist berechtigt, die Reise aus anderen Gründen zu stornieren. In diesem Fall werden Sie so schnell wie möglich informiert und können Ihre Rechte gemäß Artikel 4.2 geltend machen.

5.7. Vorzeitige Unterbrechung der Reise

Wenn Sie die Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen müssen, kann Ihnen der Reisepreis nicht erstattet werden.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden Ihnen erstattet, sofern sie nicht zu Lasten von WYE gehen. In Notfällen (insbesondere bei Krankheit, Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod eines Angehörigen) werden WYE oder der lokale Partner Ihnen nach Möglichkeit bei der Organisation Ihrer vorzeitigen Rückreise behilflich sein.

Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang auf die Bedingungen Ihrer obligatorischen Reiserücktritts- und Rücktransportversicherung hin. Wenn Sie keine ausreichende Versicherung nachweisen können, behält sich WYE das Recht vor, die Teilnahme an der Reise zu verweigern oder den Abschluss einer Zusatzversicherung zu verlangen.

5.8. Übertragung auf Dritte

Wenn Sie Ihre Reise stornieren müssen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Buchung auf eine dritte Person zu übertragen. Diese muss den Vertrag zu den festgelegten Bedingungen akzeptieren und darüber hinaus die besonderen Anforderungen der jeweiligen Reise erfüllen (Gesundheitszustand usw.). Ihrer Teilnahme dürfen keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Bestimmungen entgegenstehen. Bei bestimmten Reisen ist es aufgrund besonderer Beförderungsbedingungen nicht möglich, die Buchung zu ändern, oder gegebenenfalls nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Drittperson wird in der Regel nach schriftlicher Zustimmung von WYE und je nach organisatorischen Möglichkeiten (Fristen für die Erteilung von Sondergenehmigungen, Ausstellung neuer Dokumente usw.) zugelassen. Die Bearbeitungsgebühren (siehe Ziff. 5.1 i)) und eventuelle weitere Kosten gehen zu Lasten des Abtretenden und der Drittperson. Wenn eine dritte Person den Vertrag abschließt, haftet der Abtretende gesamtschuldnerisch für die vollständige Zahlung des Reisepreises. Wenn der Abtretende die dritte Person zu spät benennt oder wenn diese aufgrund der besonderen Kriterien der betreffenden Reise, behördlichen Bestimmungen, gesetzlichen Vorschriften oder anderen Vorschriften nicht an der Reise teilnehmen kann, gilt der Rücktritt des Abtretenden als offizielle Stornierung gemäß Artikel 5 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 6 – Haftung

Der Kunde nimmt auf eigene Gefahr an der Reise teil. Die Haftung von WYE oder seinen Erfüllungsgehilfen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. WYE lehnt jede Haftung für Dritte ab.

WYE ist für Ansprüche aus der Berufshaftpflicht versichert.

Obwohl WYE alle Mittel einsetzt, soweit dies möglich ist, schließt WYE eine Ergebnisgarantie für die Besteigung eines Gipfels aus.

6.1. Haftungsbeschränkung

WYE übernimmt keine Haftung für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags, wenn diese auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

i) auf Ihr Verschulden vor oder während der Reise;

ii) auf unvorhersehbare oder unüberwindbare Verschuldensfälle, die einem Dritten zuzuschreiben sind, der nicht an der Erbringung der im Vertrag vorgesehenen Leistungen beteiligt ist;

iii) höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse, die WYE, der lokale Dienstleister, trotz aller erforderlichen Sorgfalt nicht vorhersehen konnte oder gegen die er nichts unternehmen konnte. In diesem Fall ist jede Verpflichtung von WYE zur Zahlung von Schadensersatz ausgeschlossen.

6.2. Schwerwiegendes Verschulden von WYE

WYE kann für Personenschäden, Unfälle oder Krankheiten haftbar gemacht werden, die auf eine unsachgemäße oder unvollständige Vertragserfüllung zurückzuführen sind, sofern diese Schäden durch schwerwiegendes Verschulden von WYE oder seinen Dienstleistern verursacht wurden.

Die Bestimmungen internationaler Übereinkommen bleiben vorbehalten.

6.3. Meinungsverschiedenheiten während der Reise

Bei Meinungsverschiedenheiten über das weitere Vorgehen während der Reise seitens eines Teilnehmers, insbesondere wenn ein Teilnehmer einer Expedition entgegen den Anweisungen des WYE-Reiseleiters alleine weiterreisen möchte, muss dieser vor Ort eine ausdrückliche Verzichtserklärung unterzeichnen und ist für seine Handlungen selbst verantwortlich. In diesem Fall lehnt WYE jede Haftung ab.

Artikel 7 – Pflichten des Kunden

7.1. Reisedokumente

Mit der Buchung einer Reise bei WYE verpflichtet sich der Kunde, die in den betreffenden Ländern geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Einreise und des Zolls einzuhalten.

Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, über einen gültigen Reisepass, die erforderlichen Visa, Einreisebestimmungen, die Landeswährung und die erforderlichen ärztlichen Atteste zu verfügen. Der Kunde ist persönlich für die Ausstellung/Verlängerung der Reisedokumente sowie für die Beantragung der erforderlichen Visa verantwortlich, sofern WYE nichts anderes angibt.

7.2. Versicherung

Der Kunde muss eine Reiserücktritts- und Reiseversicherung abschließen, die die Risiken im Zusammenhang mit Stornierung, medizinischer Versorgung (Auslandsbehandlungskosten) und Rücktransport im Notfall abdeckt. Eine Kopie Ihrer Versicherungspolice muss uns vor Antritt Ihrer Reise mit WYE vorgelegt werden. Kann keine ausreichende Versicherung nachgewiesen werden, behält sich WYE das Recht vor, die Teilnahme an der Reise zu verweigern oder den Abschluss einer Zusatzversicherung zu verlangen. Reiserücktritts- und Reiseversicherungen sind nicht im Reisepreis enthalten.

Mit der Buchung einer Reise bei WYE erklärt der Kunde, dass er ausreichend gegen alle mit der Reise verbundenen Risiken und Gefahren, insbesondere Krankheit, Unfälle und Diebstahl, versichert ist. Der Kunde erklärt, dass auch Rettungs-, Rücktransport- und Stornierungskosten abgedeckt sind. Der Kunde erklärt außerdem, dass er gegen Diebstahl versichert ist. Der Kunde erklärt, dass er über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügt.

7.3. Gesundheit, körperliche Verfassung, Impfungen

Der Kunde versichert, dass er körperlich fit und in der Lage ist, an der gebuchten Reise teilzunehmen. WYE behält sich das Recht vor, eine vorherige ärztliche Untersuchung zu verlangen und/oder das ärztliche Formular vom behandelnden Arzt des Kunden unterzeichnen zu lassen. Der angegebene Gesundheitszustand und die Vorbereitung liegen in der Verantwortung jedes Teilnehmers.

Die Impfungen gehen zu Lasten des Teilnehmers, ebenso wie die vorherigen ärztlichen Untersuchungen und ärztlichen Atteste. Auf Anfrage stellt WYE dem Kunden Informationen zu den Gesundheitsformalitäten und den spezifischen Anforderungen des Landes (z. B. Impfungen) zur Verfügung.

WYE führt für Expeditionen und Trekkingtouren ein gemeinsames Erste-Hilfe-Set mit. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die benötigten persönlichen Medikamente in ausreichender Menge mitzunehmen. Jeder Kunde erhält eine Liste mit empfohlenen Medikamenten, die er für die jeweilige Reise mitnehmen sollte.

WYE behält sich das Recht vor, jederzeit einen Kunden abzulehnen, der die erforderlichen Anforderungen nicht erfüllt. Teilnehmer, die nicht über das erforderliche Niveau verfügen, müssen die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten selbst tragen.

7.4. Persönliche Ausrüstung

Jeder Teilnehmer ist für seine persönliche Ausrüstung (technische Ausrüstung und Kleidung) selbst verantwortlich. Nur die gemeinsame Ausrüstung wird vom Veranstalter in dem im detaillierten Programm angegebenen Umfang zur Verfügung gestellt. Jeder Teilnehmer erhält eine detaillierte Liste der mitzubringenden Ausrüstung. Bei Ausleihe oder Miete von Ausrüstung bei WYE lehnt WYE jede Haftung für Verlust oder Beschädigung ab, es sei denn, diese sind direkt auf eigene Fahrlässigkeit zurückzuführen.

7.5. Vorschriften und Sicherheit

7.5.1. Der Kunde ist verpflichtet, sich jederzeit an die Sicherheitsvorschriften, Verfahren und Anweisungen von WYE und seinem Team zu halten. Eine gute Atmosphäre und Harmonie innerhalb der Gruppe machen jede Reise für alle einfacher und angenehmer. Die Teilnehmer verpflichten sich daher, sich gegenseitig zu respektieren, sich gegenseitig zu unterstützen und Kameradschaft zu zeigen.

7.5.2. Die Gruppe wird von dem von WYE benannten Gruppenleiter geführt. Die Entscheidungen und Anweisungen des Gruppenleiters während der Reise sind zu befolgen. Widersetzt sich ein Teilnehmer den Entscheidungen des Gruppenleiters, kann dieser den betreffenden Teilnehmer von der Reise ausschließen. Der von der Reise ausgeschlossene Teilnehmer muss, sobald es die Umstände erlauben, auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung die vorzeitige Rückreise antreten. Ein ausgeschlossener Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung durch WYE. Sollte der Leiter vor Reiseantritt verhindert sein, behält sich WYE das Recht vor, einen Ersatzleiter zur Verfügung zu stellen oder die Reise abzusagen. Sollte der Leiter während der Reise verhindert sein (Unfall, Krankheit usw.), wählen die Teilnehmer aus ihrer Mitte einen neuen Leiter und informieren WYE unverzüglich darüber.

7.5.3. Was Expeditionen betrifft, die von WYE in seinem Programm erwähnt werden, erfordert die Teilnahme an solchen Reisen solide Hochgebirgserfahrung, eine ausgezeichnete körperliche Verfassung und eine einwandfreie Gesundheit; der Teilnehmer muss in der Lage sein, sich selbstständig und sicher auf gemischtem Gelände (Schnee, Eis, Felsen) zu bewegen.

Während der Expedition ist der Expeditionsleiter ausschließlich für die allgemeine Leitung der Gruppe verantwortlich und fungiert nicht als Bergführer für einzelne Teilnehmer.

Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, sich nach besten Kräften an allen während der Expedition erforderlichen Aufgaben zu beteiligen und insbesondere beim Auf- und Abbau aller Lager mitzuhelfen.

7.5.4. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Abfall mitzunehmen und eine strikte „Leave no trace“-Politik zu befolgen, insbesondere seinen Abfall aus den Höhenlagern während der Expedition zum Basislager zurückzubringen, die Wanderwege sauber zu hinterlassen usw.

7.5.5. Der Kunde verpflichtet sich, die Rechte, Sitten und Gebräuche der jeweiligen Gastländer zu respektieren und sich umweltbewusst zu verhalten.

7.5.6. Zum Schutz der Angehörigen der verunglückten Person verpflichtet sich der Kunde, im Falle eines Unfalls ohne die ausdrückliche Zustimmung von WYE keine Informationen über das Ereignis, die Umstände des Unfalls und die einzelnen Beteiligten weiterzugeben und dafür zu sorgen, dass persönliche Nachrichten, Berichte, Briefe usw. nicht von den Empfängern veröffentlicht werden.

7.5.7. Außer aus medizinisch begründeten Gründen (Allergien oder Ähnliches) oder bei Vegetarismus sind die während der Reisen servierten Speisen für alle Teilnehmer gleich. Daher ist der Kunde verpflichtet, während unserer Reisen keine individuellen Bestellungen bei unserem Küchenteam aufzugeben.

7.5.8. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten für die Nutzung des Satellitentelefons für private Anrufe sowie für den Internetzugang während der Reisen, bei denen solche Kommunikationsmittel von WYE zur Verfügung gestellt werden, zu übernehmen. Die Zahlung dieser Kosten, wie von WYE angegeben, ist direkt vor Ort zu entrichten.

Artikel 8 – Sauerstoff

8.1. Gemeinsame Erste-Hilfe-Apotheke

Sofern nicht anders angegeben, verfügt WYE über eine gemeinsame Erste-Hilfe-Apotheke für Reisen (Trekkings und Expeditionen) über 4000 Meter, die Sauerstoff nur für Notfälle enthält. Falls ein Teilnehmer aus anderen Gründen Sauerstoff benötigt, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu seinen Lasten.

8.2. Sauerstoff während Expeditionen

Bei Programmen für Expeditionen auf 8000er-Gipfel sind persönliche Sauerstoffflaschen nicht im Preis der Expedition enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Besteigung mit Sauerstoff ist automatisch mit zusätzlichen Kosten verbunden, da ein größerer logistischer Aufwand erforderlich ist und der Sie begleitende Expeditionssherpa ebenfalls mit Sauerstoff ausgerüstet sein muss.

Artikel 9 – Betreuung

9.1. Die Zusammensetzung des Betreuungsteams hängt von der jeweiligen Reise ab. Für Expeditionen und Trekkingtouren mit Zelten gelten die folgenden besonderen Bestimmungen:

9.2. Das Betreuungsteam, das den Teilnehmern einer Expedition (oder einer Trekkingtour mit Zelten) zur Verfügung steht, umfasst in der Regel den Sirdar, das Expeditions-Sherpa-Team, das Küchenteam und das Trägerteam. Wünscht ein Kunde einen persönlichen Expeditionssherpa, gehen die damit verbundenen Kosten, insbesondere Lohn, Versicherung, Unterkunft, Verpflegung, Transport, Ausrüstung, Bonus und Trinkgeld, zu Lasten des Kunden.

9.3. Bei Expeditionen mit Höhenlagern tragen die Sherpas die gemeinsame Ausrüstung vom Basislager aus, d. h. Zelte, Isoliermatten, Gaskocher sowie gegebenenfalls Ausrüstung zur Sicherung bestimmter Abschnitte des Berges. Jeder Teilnehmer ist daher für das Tragen seiner persönlichen Ausrüstung verantwortlich, darunter insbesondere sein Schlafsack, Höhenmatratze, technische Bergausrüstung und Verpflegung. Wenn es die Umstände und die Umgebung zulassen, kann das Sherpa-Team den Teilnehmern gegen einen finanziellen Beitrag der betroffenen Teilnehmer so weit wie möglich beim Tragen eines Teils ihrer persönlichen Ausrüstung helfen.

Bei Expeditionen zum Cho Oyu, Muztagh Ata und Peak Lenin haben Sie die Möglichkeit, gegen einen vor Ort zu zahlenden finanziellen Beitrag die Dienste von Trägern bis zum Lager 1 in Anspruch zu nehmen.

9.4. Gegen einen finanziellen Beitrag Ihrerseits kann das Küchenteam von WYE nach Möglichkeit einige Ihrer persönlichen Gegenstände waschen. Ihr Beitrag wird an das Küchenteam weitergeleitet. Warmes Wasser steht Ihnen ohne zusätzlichen Beitrag zur Verfügung, damit Sie Ihre Wäsche selbst waschen können.

9.5. Bei Reisen, für die ein Küchenteam vorgesehen ist, werden vorbehaltlich des Artikels 7.5.7. oben für alle Teilnehmer die gleichen Menüs zu den von WYE angegebenen Zeiten angeboten.

Artikel 10 – Datenschutz – Veröffentlichung von Fotos

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden in Übereinstimmung mit dem am 1. September 2023 in Kraft getretenen Bundesgesetz über den Datenschutz (nLPD) erhoben. Sie werden ausschließlich im Rahmen der von WYE erbrachten Dienstleistungen verwendet und ohne vorherige Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu.

Fotos, die von WYE oder den Teilnehmern während einer Reise aufgenommen wurden und auf denen Personen zu erkennen sind, können von WYE veröffentlicht werden, insbesondere für Reiseberichte auf der Website von WYE, in sozialen Netzwerken und in Druckerzeugnissen. WYE verfügt kostenlos über die vom Betreuungsteam oder von den Teilnehmern aufgenommenen Fotos, wenn diese ihr übergeben werden.

Der Kunde muss vor Reiseantritt schriftlich widersprechen, wenn er mit der Verwendung von Bildern durch WYE, auf denen er erkennbar ist, nicht einverstanden ist.

Artikel 11 – Reklamationen und Streitigkeiten

11.1. Reklamationen während der Reise

Im Falle einer Reklamation während der Reise muss sich der Kunde unverzüglich mit WYE in Verbindung setzen, um vor Ort eine Lösung zu finden.

11.2. Reklamation nach der Reise

Jede Reklamation wegen nicht konformer Durchführung der Reise muss innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Ihrer Rückkehr per Einschreiben an den Sitz von WYE gerichtet werden.

11.3. Ombudsmann

Im Falle einer Streitigkeit verpflichten sich die Parteien, vor Einleitung gerichtlicher Schritte eine gütliche Einigung im Wege der Mediation anzustreben.

11.4. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Beide Parteien erkennen die ausschließliche Zuständigkeit der Schweizer Gerichte am Sitz von WYE an.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht.

Artikel 12 – Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

WYE behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen gelten für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung abgeschlossen werden.

12.2. Teilweise Unwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam oder nicht anwendbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

12.3. Sprachliche Abweichungen

Bei Abweichungen zwischen dem französischen, englischen oder deutschen Text ist die französische Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.

12.4. Inkrafttreten

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzen alle vorherigen Bestimmungen.

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